... So erfahren Betroffene Beistand und Begleitung
Sich auf Schutz verlassen können. Gehör finden. Sich fallen lassen und aufgefangen werden. Es tut gut, mit einem Menschen offen sprechen zu können und zu wissen: Es dringt nichts nach außen. Und: Ich kann selber über mich bestimmen.
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... Sensibilisiert für die Grenzen von Kindern und Jugendlichen
Wir üben uns in Wachsamkeit. Wir hören auf Zwischentöne, achten auf Zeichen, entwickeln ein Gespür für Übergriffe und Grenzen. Wir sind da. Kein Kind, das sich nach einer Erfahrung sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg an einen Erwachsenen wendet, soll ungehört bleiben.
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... Beirat stellt beständige Achtsamkeit sicher
In allen Bereichen und auf allen Ebenen nehmen Schutzkonzepte Gestalt an. Strukturen brechen auf. Ein sensibler Umgang mit Nähe und Distanz ist dabei, Normalität zu werden. Der Beitrat sorgt dafür, das dies so bleibt.
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… Anerkennung erlittenen Leids
In der Anerkennungskommission laufen die Fäden für Anerkennungszahlungen zusammen. Die unabhängige Kommission prüft die „Anträge auf Anerkennung des Leids“ und entscheidet über die Höhe der Leistungen. Die Anerkennungskommission wird im Auftrag der fünf Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Bremischen evangelischen Kirche tätig.
… Begründeten Verdacht melden
Meldepflicht bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt Bitte nutzen Sie es, wenn Sie Ihrer Meldepflicht bei Verdacht auf sexualisierter Gewalt nachkommen. Als Meldestelle ist Oberkirchenrat Udo Heinen Ansprechpartner. Durch das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt 2021 und das neue Kirchengesetz zur Änderung dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 besteht für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt eine Meldepflicht bei der dazu benannten Meldestelle.
Seit Dezember 2021 ist ein entsprechendes Kirchengesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft. Bereits im Mai 2010 hat der Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bekräftigt, dass es bei sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Raum der oldenburgischen Kirche keinerlei Toleranz gibt. Die Kirchengemeinden und Mitarbeitenden sind aufgefordert, in ihrem Verantwortungsbereich mit dafür Sorge zu tragen, dass Fälle von sexualisierter Gewalt aufgedeckt werden.
Alle Texte wurden von Laelia Kaderas verfasst.