Nachdem der Vorsitzende der Kreissynode, Rechtsanwalt Jost Richter, die Synodalen im Martin-Luther- Haus der Kirchengemeinde Nordenham begrüßt hatte, gab Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas zunächst einen Bericht über die Lage im Kirchenkreis.
Dabei stellte sie erfreut fest, dass der Verbund der Ev. Kindertagesstätten am 1. Januar gut gestartet sei. Dörthe Grafe habe als Geschäftsführerin schnell in die neue Aufgabenstellung hineingefunden. Von allen Beteiligten gebe es bislang positive Rückmeldungen auf den neuen Zusammenschluss der Kitas in dem kirchenkreisweiten Trägerverbund. Außerdem berichtete die Kreispfarrerin über die Pfarrstellensituation im Kirchenkreis.
Zurzeit gebe es zwei nicht besetzte Pfarrstellen (Butjadingen-Süd und Brake-Mitte). Beide Ausschreibungen waren bisher erfolglos. „Das ist ein großes Problem, zumal bis zum nächsten Sommer vier weitere Pfarrstellen zur Wiederbesetzung anstehen“, so Geerken-Thomas. Sie stellte den Synodalen in dem Zusammenhang die Schaffung von „Interprofessionellen Teams“ vor, um Menschen anderer Berufsgruppen für die Arbeit in den Gemeinden zu gewinnen. „Wir müssen uns mit Lösungen anfreunden, in denen die pfarramtliche Arbeit auf mehr Schultern verteilt wird.“
Nach dem Bericht führte die Kreispfarrerin in das Schwerpunktthema der Synodaltagung, den
Gebäudeprozess der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ein. Prognosen gehen derzeit davon aus, dass die Mitgliederzahlen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg von 350.000 im Jahr 2024 auf 200.000 im Jahr 2035 sinken werden. Dieser Verlust von rd. 40 % wirkt sich in einem signifikanten Rückgang der Kirchensteuereinnahmen aus. Dieser Rückgang an Mitgliedern und Finanzkraft ist der eine Grund für den anstehenden Gebäudeprozess der Kirche, der andere sind die Klimaziele der Kirche. Danach müssen die CO2-Emissionen der Kirche bis 2035 um 90% gesenkt und bis 2045 Klimaneutralität erreicht sein. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es jetzt die Vorgabe an die Gemeinden, die Betriebskosten ihrer kirchlich genutzten Gebäude bis 2030 um 30% (im Vergleich zu den Kosten im Jahr 2018) zu senken. Um das koordiniert und regional sinnvoll gestaltet zu erreichen, bilden benachbarte Gemeinden bis zum Herbst „Gebäudeentwicklungsräume“. Bei ihrer Planung werden sie von Fachleuten unterstützt.
Ziel des Gesetzes ist, dass der Kirchenkreis bis zum Herbst 2027 einen Gebäudeentwicklungsplan beschließt. Darin wird festgehalten sein, welche Gebäude weiter für kirchliche Aufgaben genutzt werden können und welche Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden.
„Dieser Prozess wird unsere Kirche stark verändern, und er wird schwere Entscheidungen von den Gemeindekirchenräten abverlangen. Leider haben wir keine Wahl. Wenn wir unsere Zukunft selbst gestalten wollen, müssen wir jetzt handeln“. Mit diesen Worten bat Geerken-Thomas die Gemeinden, diesen Prozess entschlossen anzugehen.
Nachdem Gesetz und seine Umsetzung ausführlich erläutert waren, kamen die Synodalen in den drei Regionen des Kirchenkreises (Nord, Mitte, Süd) zusammen. Ziel war es, erste Gedanken zur Bildung von Gebäudeentwicklungsräumen auszutauschen. Bis Mitte Oktober sollen nun alle Kirchengemeinden beschließen, mit welchen „Nachbarn“ sie zusammen einen Gebäudeentwicklungsraum bilden möchten.
Dietmar Reumann-Claßen